Babys und Kleinkinder sind ein Sonderfall. Bei ihnen hängt das Vorgehen stark von ihrer Mitarbeitsfähigkeit und -bereitschaft ab. Näheres siehe daher unter die Untersuchung von Kleinkindern.
Beim größeren Kind und Erwachsenen wird im allgemeinen zuerst mal ein Sehtest durchgeführt. Einerseits mit evtl. vorhandener Brille und andererseits ohne Brille, um festzustellen wie gut die Sehschärfe ist. Dies geschieht entweder mittels einer Tafel in 5-6 Meter Entfernung oder direkt in einem Gerät (Autorefraktometer s.u.). Gegebenenfalls muß man noch von einer Tafel in der Hand ablesen, um - vor allem bei Patienten über 45 - die Lesefähigkeit zu überprüfen.
Hat der Patient bereits eine Brille, werden ihre Werte mit einem speziellen Brillenglasmeßgerät (Lensmeter) bestimmt oder noch einfacher, auf dem Brillenpaß nachgesehen und notiert.
Anschließend wird das Auge vermessen. Dies geschieht mit dem sogenannten Autorefraktometer (siehe Bild unten). So kann später der Wert der vorhandenen Brille mit dem aktuellen Wert des Auges verglichen werden, denn dieses Gerät mißt den Sehfehler des Auges. So wird schnell klar ob die Brille noch passend ist oder überhaupt erst mal eine angepasst werden muss. In manchen dieser Geräte ist auch ein Sehtest integriert.
Manchmal wird von der Arzthelferin (heute heißt sie ja Medizinische Fachangestellte oder kurz MFA) mit einem genauso aussehenden Gerät - dem Lufttonometer - auch gleich der Augeninnendruck gemessen. Den Unterschied merkt man daran, daß man beim Autorefraktometer nichts spürt, während beim Lufttonometer ein plötzlicher Luftstoß das Auge irritiert.
Gegebenenfalls wird noch ein rotes und ein grünes Glas vor das Auge gehalten um eine Neigung zum Schielen zu testen.
Insbesondere bei Kindern oder Schielproblemen erfolgt stattdessen eine Untersuchung durch eine spezialisierte Fachkraft, die Orthoptistin, im Rahmen der sogenannten Sehschule.
Während die obigen Untersuchungen in der Regel von der Arzthelferin oder der Orthoptistin vorgenommen werden, führt das Weitere der Augenarzt selbst durch.
Zunächst erfolgt jetzt die Untersuchung des sogenannten vorderen Augenabschnitts (Lider, Bindehaut, Hornhaut, Iris, Linse) mit der Spaltlampe. Hier klärt sich unter Berücksichtigung der Beschwerden, wie weiter vorgegangen werden muß.
All diese Untersuchungen beeinträchtigen die Fahrtüchtigkeit nicht. Muß jedoch die Netzhaut betrachtet oder gar eine Angiographie (Kontrastmitteldarstellung) durchgeführt werden, ist man für mindestens 2 Stunden nicht fahrtüchtig. Dies liegt daran, daß man dafür in der Regel die Pupille mit Tropfen erweitern muß und dadurch eine erhöhte Blendungsempfindlichkeit im Strassenverkehr und Unschärfe in der Nähe entsteht, die sich erst zurückbilden muß. Während die Netzhautuntersuchung häufig vorkommt, ist die Angiographie eher selten bei ausgewählten Fällen.
Man hat übrigens erst mit der zusätzlichen Netzhautuntersuchung einen kompletten Überblick über das Auge, denn mit der Spaltlampe sieht man eigentlich nur die vordere Hälfte des Auges und so kann man dann auch den hinteren Augenabschnitt beurteilen. Insofern gehört zur kompletten Untersuchung des Auges die Netzhautuntersuchung auf jeden Fall dazu.
Auch einige hier nicht genannte Maßnahmen wie das Spülen der Tränenwege, das Messen der Tränenmenge (beides siehe unter Tränenwegserkrankungen), die Spezialdiagnostik zum Grünen Star oder gar spezielle Voruntersuchungen vor Operationen am Auge, gehören nicht zur Routineuntersuchung und werden in diesem Rahmen daher nicht näher erklärt.
(Stand 06.07.2024)