Sehbehinderung:

Wann gilt man als sehbehindert ?

Als sehbehindert/-beeinträchtigt bezeichnet man jemanden, der trotz optimaler Korrektur seiner Sehfehler (Kurzsichtigkeit etc) aufgrund weiterer Schäden seines Sehsystems nur ein stark eingeschränktes Sehvermögen erreicht. Neudeutsch wird dies auch als “Low vision” bezeichnet. Weltweit leiden 1 Milliarde Menschen an einer erheblichen Sehbehinderung.

Mittels spezieller optischer und elektronischer Sehhilfen, die Gegenstände stark vergrößernder "Geräte" - sogenannter “Vergrößernder Sehhilfen” - gelingt es jedoch diese Personen bis zu einem gewissen Maße alltagstauglich und “sehend” zu machen. Zu unterscheiden ist dies von der Blindheit, bei der auch solche Hilfsmittel keine Steigerung der Sehleistung mehr ermöglichen.

Sehbehinderung

Für das Ausmaß der Sehbehinderung gibt es verschiedene Einteilungen, die Bedeutung für gewisse Leistungsansprüche haben. Hier ist insbesondere die internationale Einteilung nach der WHO (World Health Organization = Weltgesundheitsorganisation) von Bedeutung

Stufe 1 nach WHO bedeutet die Sehschärfe ist kleiner/gleich 30% entsprechend einem Visus von 0,3

Stufe 2 nach WHO bedeutet die Sehschärfe ist kleiner/gleich 10% entsprechend einem Visus von 0,1

Bei diesen ersten beiden Stufen spricht man von Sehschwäche/Sehbehinderung. Man muß z.B. mindestens eine Sehschwäche der Stufe 1 auf dem besseren Auge haben, um in Deutschland als Volljähriger einen Leistungsanspruch auf Zuzahlung zu den Sehhilfen (Brillen etc.) zu haben. Im Bundessozialhilfegesetz fallen die obigen beiden Stufen unter den Begriff Sehbehinderung. Sehbehinderte haben z.B. einen Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. Durch die Sehverschlechterung ist das Sturz- und Verletzungsrisiko stark erhöht.

Die folgenden Stufen werden nach WHO als Blindheit bezeichnet:

Stufe 3 nach WHO bedeutet die Sehschärfe ist kleiner/gleich 5% (Visus 0,05) -> diese Stufe wird in Deutschland im Bundessozialhilfegesetz übrigens als hochgradige Sehbehinderung und noch nicht als Blindheit bezeichnet. Man kann die daraus resultierende Einbuße an Lebensqualität einem schweren Schlaganfall mit Bettlägerigkeit vergleichen.

Stufe 4 nach WHO bedeutet eine Sehschärfe von kleiner/gleich 2% (0,02) -> ab hier spricht man in Deutschland von praktischer oder “gesetzlicher Blindheit” mit dem daraus resultierenden Anspruch auf Blindengeld (teilweise abgeschafft und durch andere Förderung ersetzt je nach Bundesland). Diese Patienten können sich allein in fremder Umgebung kaum noch orientieren.

Stufe 5 nach WHO bedeutet fehlende Wahrnehmung von Lichtschein, d.h. absolute Blindheit.

Was kann man tun ?

Am besten ist es natürlich wenn man die Grundkrankheit behandeln kann und das Sehvermögen wieder ansteigt. Wenn dies nicht möglich ist, kann man bis zu einem Sehvermögen von 5% mittels spezieller Hilfsmittel, sogenannten “vergrößernden Sehhilfen” noch ein Lesevermögen erreichen. Hier wird die Schrift elektronisch oder optisch so stark vergrößert, daß sie doch noch erkannt werden kann. Voraussetzung ist jedoch, daß das Auge klar genug ist (bei zu starkem Grauen Star oder zu ausgeprägten Hornhauttrübungen z.B. nützt das wenig) und genügend große Teile der Netzhaut noch funktionieren.

Auf der folgenden Seite wird auf die Vergößernden Sehhilfen (kurz VSH) eingegangen.

Problematischer in der Korrektur sind Sehbehinderungen durch Gesichtsfeldausfälle, da hier eine Vergrößerung nicht hilft. Je nach Ausmaß des Ausfalls kann im Rahmen eines Gutachtens auch hier - selbst bei guter Sehschärfe geradeaus - eine starke Sehbehinderung oder gar Blindheit bescheinigt werden, da im Alltag große Probleme auftreten.

Eine Sehbehinderung durch eine Amblyopie kann nur in der Kindheit verbessert werden.

Unter dem folgende externen Link kann man sich den Seheindruck bei bestimmten Sehbehinderungen darstellen lassen: Simulator von Pro Retina

Pro-Retina gibt auch eine Broschüre mit 66 Tips für Menschen mit Sehbehinderungen heraus, die kostenlos dort per email (info@pro-retina.de) angefordert werden kann.

Was kann ich tun, wenn meine Berufsfähigkeit gefährdet ist ?

Hier geben die Berufsförderungswerke Hilfestellung zur beruflichen Rehabilitation.

Hilfen für Sehbehinderte

Zahlreiche Organisationen sind hier tätig (s.unter Links),

Blindenbüchereien helfen auf dem Laufenden zu bleiben,

Hilfsmittel zum Sehen unterstützen.

Diverse Softwarehilfen existieren auf dem Markt. Ein Beispiel ist die Software Eye-able, die 25 verschiedene Funktionen enthält, um Internetseiten barrierefrei lesen zu können. Darunter fällt eine Vorlesefunktion, ein intelligenter Zoom, der die Webseite vergrößert aber das Design beibehält, Änderung des Kontrastes, sowie der Hintergrund- und Schriftfarbe etc. Auch eine konkrete Anpassung auf ein Programm ist möglich.

Selbst Beipackzettel kann man sich vergrößern lassen (s. http://www.patienteninfo-service.de/)

Infos zur Mobilität mit Sehbehinderung auch unter bussgeld-info.de und mobil-mit-behinderung

praktische Tipps für den Umgang mit blinden und sehbehinderten Menschen

Der Verein PRO RETINA hat den im deutschsprachigen Raum auflagenstärktsten Wegweiser zum Thema "Low Vision" bzw. Sehbehinderung 2019 neu herausgebracht. unter service-auge.de kann er kostenlos bestellt werden.

Bei sehbehinderten oder blinden Kleinkindern versucht man mit der Frühförderung andere Sinne zum Ausgleich zu trainieren und evt. die Sehfähigkeit doch noch etwas zu steigern.

Seit dem 1.01.2018 gibt es in Bayern ein “Sehbehindertengeld”. Dies ist eine monatliche Zahlung von 176 Euro für hochgradig Sehbehinderte mit einem Sehvermögen zwischen 2 und 5%. Unter 2% gilt man als “Blind im Sinne des Gesetzes” und kann beim Versorgungsamt Blindengeld beantragen. Beides dient als “Nachteilsausgleich”, d.h. zur Unterstützung im Alltag aufgrund der Sehbehinderung. Zusammen mit Bayern gewähren inzwischen sieben Bundesländer (Belin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, SachsenAnhalt) ein Sehbehindertengeld.

Näheres zum Schwerbehindertenausweis s. HIER

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(Stand 25.10.2022)