Nebenwirkungen von Medikamenten am Auge:

Medikamentennebenwirkungen

Symbolbild Medikamentennebenwirkungen: depositphotos.com

Genauso wie zahlreiche Allgemeinerkrankungen des Körpers Begleiterscheinung am Auge haben, kommt es bei vielen Medikamenten zu Nebenwirkungen am Auge. Bei manchen muß deswegen während der ganzen Einnahmedauer regelmäßig eine Kontrolle der Augen erfolgen. Bei anderen muß man halt daran denken, daß “sowas von sowas” kommen kann. Die folgende Liste ist natürljch sehr unvollständig, da dieses Thema ganze Bücher füllt, soll aber einen Eindruck von der Vielfalt der Gefahren geben.

  • Cortison kann den Grauen Star beschleunigen und Grünen Star hervorrufen.

  • Alkohol- und Nikotinmißbrauch können bei langjähriger Anwendung zu Sehnervenschäden führen.

  • Betablocker (Mittel gegen hohen Blutdruck) und viele Beruhigungsmittel fördern das “Trockene Auge”.

  • Zahlreiche Mittel aus der Krebstherapie (Zytostatika) verursachen Bindehautprobleme und Lidrandentzündungen, da sie unter anderem über den Tränenfilm ausgeschieden werden.

  • Die Bisphosphonate (Stoffe, die den Knochenabbau z.B. bei “Krebs” rückgängig machen sollen) können Bindehautentzündungen und eine vordere Aderhautentzündung (Uveitis) hervorrufen.

  • Tamoxifen® - ein Mittel, das bei bestimmten (hormonempfindlichen) Formen von Brustkrebs zur Rückfallvorbeugung verwendet wird - muß, wenn sich Einlagerungen in der Netzhaut zeigen, abgesetzt werden, um dauerhafte Netzhautschäden (Sehminderung und Farbsehstörungen) zu verhindern. Auch ein Sehnervenschaden und Hornhautablagerungen können auftreten, die sich bei rechtzeitigem Absetzen aber zurückentwickeln. Inzwischen wird es sehr niedrig dosiert, so daß diese Schäden kaum noch vorkommen.

    Medikamentennebenwirkungen

  • Die Pille” kann - je nach Zusammensetzung - mit unterschiedlichem Risiko zu Gefäßverschlüssen in der Netzhaut führen, vor allem bei Raucherinnen und Vorliegen von hohem Blutdruck oder der Zuckererkrankung.

  • Hydroxychloroquin (Quensyl®) bzw. Chloroquin (Resochin), Mittel die in der Malariavorbeugung und zur Langzeittherapie von Autoimmunerkrankungen (z.B. rheumatoide Arthritis, Lupus erythematodes) eingesetzt werden, können zu dauerhaften Netzhautschäden und damit Seheinschränkungen führen. Daher muß bei Beginn der Therapie und regelmäßig im Verlauf der Therapie eine augenärztliche Kontrolle des Gesichtsfeldes, der Sehschärfe, der Netzhaut, unter anderem mittels OCT und ggf. anderen Geräten, durchgeführt werden und bei kleinsten beginnenden Schäden muß das Medikament abgesetzt werden. Das Risiko für einen Netzhautschaden beträgt 1% nach 5 Jahren, unter 2% nach 10 Jahren aber 20% nach 20 Jahren.

  • Ethambutol® (ein Tuberkulosemedikament) kann bereits nach wenigen Wochen zur Sehnervenschädigung führen und macht sich dann mit Gesichtsfeldausfällen und Farbsehstörungen bemerkbar (merkt man selber zunächst nicht !).

  • Insulin (zur Behandlung der Zuckererkrankung) kann dazu führen, daß der bei hohem Zuckerspiegel an sich kurzsichtige Patienten, plötzlich vorübergehend weitsichtig werden. Der erfahrene Patient kann manchmal schon an seinem Sehvermögen erahnen, wie hoch oder wie niedrig sein Zuckerspiegel ist.

  • Tamsulosin® (ein Medikament, daß bei Prostatabeschwerden genommen wird) und seine Nachahmerpräparate verändern die Pupillenmuskulatur derartig, daß es zu großen Problemen und Dauerschäden für das Auge bei der Operation des Grauen Stars kommen kann. Es muß daher unbedingt vor der Operation abgesetzt werden oder sollte bei Patienten, die noch einen Grauen Star bekommen können, besser durch gleich wirksame aber weniger nebenwirkungsreiche andere Präparate ersetzt werden.

  • Amiodaron bzw. Cordarex®, ein Medikament gegen Herzrhythmusstörungen, kann zu Sehnervenschäden und Hornhauttrübungen führen.

  • Topiramat, ein Mittel unter anderem zur Migränevorbeugung, kann plötzliche Kurzsichtigkeit und einen schmerzhaften Glaukomanfall hervorrufen.

Vor allem Amiodaron ist ein typisches Beispiel, daß Vorteile und Nebenwirkungen bei Medikamenten im Einzelfall genau abgewogen werden müssen, da es nur bei schwersten Rhythmusstörungen eingesetzt wird und ein Absetzen für den Patienten evt. gefährlich wäre. Je nach Ergebnis der Augenuntersuchung, muß die Weitergabe oder das Absetzen genau überlegt sein und mit dem behandelnden Allgemeinmediziner oder Facharzt besprochen werden. Auf keinen Fall darf man eigenmächtig und ohne Rücksprache mit dem Hausarzt ein wichtiges Medikament absetzen, wenn der Augenarzt Nebenwirkungen feststellt !

Eine besondere Situation ist die Schwangerschaft. Hier können Arzneimittel, die der Mutter nicht schaden, für das Kind ausgesprochen schädlich sein. Der Fachausdruck heißt “teratogen”. Ein Nachschlagewerk findet sich im Internet unter Arzneimittel-in-der-Schwangerschaft.de.

Augenmedikamente selbst können auch Wirkungen auf den ganzen Körper haben, da sie durch die Schleimhäute aufgenommen werden. Typisches Beispiel sind die Betablocker-Augentropfen beim Grünen Star, die z.B. bei Asthmatikern bronchiale Probleme hervorrufen können. In manchen Sportarten sind sie aus Dopinggründen verboten. Die Verbotsliste der Welt-Antidoping-Agentur (WADA) finden Sie HIER. Die Dopingrelevanz vieler Wirkstoffe ist auch mit Hilfe der Medikamentendatenbank NADAmed überprüfbar.

Mögliche schädliche Wechselwirkungen zwischen Medikamenten generell kann man sehr schön auf der Seite Wechselwirkungs-Check durch Eingabe der genommenen Medikamente überprüfen.

Warum bekomme ich in der Apotheke manchmal andere Medikamente, obwohl mir der Arzt mein übliches Medikament aufgeschrieben hat ?

Markenmedikamente verlieren nach einigen Jahren ihren Patentschutz. Dann kann das gleiche Medikament auch von anderen Herstellern hergestellt werden. Man nennt diese Medikamente Generika. Sie heißen anders, enthalten aber den gleichen Grundstoff in der gleichen Menge und sollten auch genauso wirken, sind aber deutlich preiswerter. Je nachdem mit welchem Hersteller Ihre Krankenkasse sogenannte Rabattverträge abgeschlossen hat, ist das jeweilige Medikament dann am preiswertesten und die Apotheke muss dieses Medikament herausgeben, obwohl vielleicht ein anderer Name auf dem Rezept steht. Leider sind die Wirkungen und Nebenwirkungen doch nicht immer ganz genau gleich, weil die Begleitstoffe und gewisse Herstellungsdetails eben nicht ganz genauso sind. Sollten diese Nebenwirkungen zu stark sein, kann der Arzt durch einen kleinen Haken (aut-idem-Kreuz) der Apotheke verbieten das Medikament auszutauschen. Aus Kostengründen ist dies der Krankenkasse nicht so "lieb" und wenn der Arzt dies zu häufig macht, muss er sich gegenüber der Krankenkasse rechtfertigen und ggf. sogar Strafe (Regress) zahlen.

Warum ist mein Medikament, das ich schon seit langem nehme, plötzlich nicht mehr lieferbar ?

Die von der Politik eingeforderte Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen und das trotzdem vorhandene Ziel der Gewinnmaximierung bei den Pharmakonzernen hat Folgen. Deutschland ist inzwischen ein Land, das vier Fünftel der hier eingesetzten Wirkstoffe und Medikamente aus Billiglohnländern wie Indien oder China bezieht. Ein kompliziertes System von Rabattverträgen und Reimportangeboten sorgt für Unübersichtlichkeit und erhöhten Kontrollaufwand zum Schutz der Patienten. Trotzdem kann es vor allem in Entwicklungsländern mit anderen Hygienestandards zu Verunreinigungen von Medikamenten kommen oder wenn die einzige Fabrik für einen bestimmten Grundstoff weltweit ein technisches oder hygienisches Problem hat, dann ist - bis dies behoben ist - ein bestimmtes oder sind gar mehrere Medikamente plötzlich für Monate nicht lieferbar. Dies geschieht leider auch bei lebensnotwendigen und unersetzbaren Medikamenten z.B. in der Krebstherapie. Böse Zungen (aus einem Internetblog) sagen dazu: "Die Pharmafirmen produzieren offenbar alle derart billig und schlecht, dass so etwas nun häufiger vorkommen wird. Maximaler Profit bei minimaler Qualität zugunsten des Shareholder Values (der Profit des Aktionärs)". Was man aber auch sagen muß ist, daß es teilweise Probleme mit der Lieferbarkeit gibt, weil Bestandteile von Medikamenten einfach nicht mehr hergestellt werden, da es sich aufgrund der Preissituation nicht mehr lohnt bzw. kostendeckend nicht mehr möglich ist. Ein sehr kompliziertes Gebiet bei dem Schuldzuweisungen nicht so einfach sind. Enorme Auflagen verteuern manchmal auch die Herstellung unnötig. Unser überreguliertes System lässt grüßen.

(Stand 02.01.2024)